Unsere Aufgaben im Bereich der Gefangenenfürsorge und der Bewährungshilfe:

Aus den 36 bayerischen Justizvollzugsanstalten werden jedes Jahr über zehntausend Gefangene entlassen. Viele von ihnen, vor allem Gefangene mit längeren Freiheitsstrafen, sehen sich nach der Haft einer Vielzahl von Problemen, z. B. Wohnungslosigkeit, Arbeitslosigkeit, Schulden und abgebrochenen Sozialkontakten gegenüber. Um gerade in der schwierigen Zeit unmittelbar nach der Entlassung einen Rückfall der Strafentlassenen in die Straffälligkeit zu vermeiden, unterstützt der Bayerische Landesverband für Gefangenfürsorge und Bewährungshilfe e. V. seit Jahrzehnten in enger Kooperation mit der Justiz und dem Justizvollzug eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten zur Integration Haftentlassener:

 

Besondere Aufgabenschwerpunkte sind derzeit:

 

Handgelder für die Bewährungshelfer

 

Pro Jahr werden in ganz Bayern ca. 200.000,00 EUR in Form von Handgeldern an die ca. 400 Bewährungshelfer ausgereicht. Diese finanzieren damit für Ihre Probanden unter anderem:

 

Auslagen für Fahrtkosten

 

Übernahme der Gebühren für die Ausstellung von Ausweisdokumenten, Passbildern, etc.

 

Auslagen für im Rahmen der Arbeitssuche entstandene Aufwendungen

 

Unterstützung bei der Anmietung von Wohnraum, Anzahlungen, etc.

 

Bereitstellung von Wohnraum

Aus den 36 bayerischen Justizvollzugsanstalten werden jedes Jahr über zehntausend Gefangene entlassen. Viele von ihnen, vor allem Gefangene mit längeren Freiheitsstrafen, sind nach der Haft mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert, z. B. Wohnungslosigkeit, Arbeitslosigkeit, Schulden und abgebrochenen Sozialkontakten. Gerade in dieser für die Betroffenen schwierigen Situation setzt der Bayerische Landesverband für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe e. V. (BayLGB) mit seinem Hilfsangebot ein und unterstützt seit über 70 Jahren (baylgb.de/aktuelles/) in enger Kooperation mit der Justiz und dem Justizvollzug eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten zur Integration Haftentlassener.

 

Besondere Bedeutung kommt dabei der Bereitstellung von Wohnraum für Strafentlassene und Probanden der Bewährungshilfe zu.

Die in weiten Teilen Bayerns angespannte Situation auf dem Mietmarkt stellt viele entlassene Strafgefangene vor große Herausforderungen bei der Wohnungssuche. Um Obdachlosigkeit und einen Rückfall in die Delinquenz direkt nach der Haft zu vermeiden, ist die vorübergehende Bereitstellung einer Unterkunft zentraler Bestandteil der Bemühungen, Strafentlassene bei der Entwicklung einer positiven, eigenverantwortlichen Lebensperspektive zu unterstützen. In Umfragen der bayerischen zentralen Beratungsstellen für Haftentlassene wird das Fehlen, bzw. der drohende Verlust von Wohnraum als zentrales Problem bei der Reintegration genannt. 

 

Durch zweckgebundene Darlehen an und andere finanzielle Unterstützung für freie Träger der Straffälligenhilfe hat der Landesverband bereits 54 Wohnplätze in 15 Ortschaften in Bayern geschaffen. Sie werden von der Bewährungshilfe und freien Trägern betreut und ausschließlich von entlassenen Strafgefangen und Probanden der Bewährungshilfe genutzt.

 

Im Februar 2019 wurde über die Ausgabe eines zweckgebundenen Darlehens an den Verein Straffälligenhilfe – Netzwerk im Landgerichtsbezirk Ansbach e.V. in Höhe von 20.000,00 EUR in Ansbach der weitere Bestand einer Zwei Personen Wohngruppe für entlassene Strafgefangene sichergestellt. Das Darlehen ist, solange die Wohngruppe Bestand hat, zins- und tilgungsfrei.

 

Aufgrund des großen Interesses der Bewährungshelfer beim Landgericht Amberg an einem Apartment für die Unterbringung von Probanden wurde im November 2019 in Amberg eine Wohnung erworben. Das Wohnprojekt wird gemeinsam mit der Bewährungshilfe Amberg betrieben. Nach erfolgter Renovierung werden in der Wohnung Probanden der Bewährungshilfe beim Landgericht Amberg betreut. 

 

Da der Landesverband die Mieteinnahmen größtenteils nicht selbst vereinnahmt, andererseits die Versicherungs- und Instandhaltungskosten trägt, hat der Landesverband neben seinen sonstigen umfangreichen finanziellen Verpflichtungen allein in diesem Aufgabengebiet jährlich nicht gedeckte Kosten in Höhe von ca. 75.000,00 EUR.

Unterstüzung der zentralen Beratungsstellen für Strafentlassene

Die zentralen Beratungsstellen für Strafentlassene halten ein breites Beratungs- und Hilfsangebot aus einer Hand vor. Sie wirken beratend und unterstützend bei der Arbeits- und Wohnungssuche, bei Überschuldung und Suchtproblemen sowie bei der Vermittlung in gemeinnützige Arbeit mit und können so besser als jede Einzelberatungsstelle darauf reagieren, dass Straftäter häufig Defizite in mehreren sozialen und wirtschaftlichen Bereichen aufweisen. Wenn ein Hilfesuchender beispielsweise arbeits- und wohnungslos ist und seine Beziehungsprobleme mit Alkohol zu bewältigen versucht, profitiert er von dem ganzheitlichen Ansatz der Zentralstellen naturgemäß viel stärker als von einer isolierten Familien-, Sucht- oder Schuldnerberatung.

 

Der Landesverband hat die Errichtung und Gestaltung der bayerischen Zentralstellen maßgeblich gefördert und unterstützt die insgesamt zehn zentralen Beratungsstellen in Bayern durch die Übernahme eines Teils der anfallenden Personal- und Sachkosten oder die regelmäßige Gewährung von Zuschüssen. Die Summe der Unterstützungsleistungen für das Jahr 2019 beläuft sich auf knapp eine dreiviertel Million Euro. 1970 war die Münchner Zentralstelle für Straffälligenhilfe als bundesweit erste zentrale Anlaufstelle für Strafentlassene gegründet worden. Zuletzt wurde im April 2019 in Kooperation mit dem Caritasverband für die Diözese Passau e. V. die Passauer zentrale Beratungsstelle für Strafentlassene aus der Taufe gehoben und das Ziel, ein flächendeckendes Angebot für ganz Bayern vorzuhalten, ein gutes Stück weiter vorangebracht.

 

Da der Landesverband sich schwerpunktmäßig über Geldbußen finanziert, bitten wir Sie, uns weiterhin mit Geldbußen zu unterstützen, um entlassene Strafgefangene bei einer künftigen, deliktfreien Lebensführung zu unterstützen und somit im wesentlichen Maße zur Prävention und damit auch zum Opferschutz beizutragen. Das Engagement des Landesverbands leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag.

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