Die zentralen Beratungsstellen für Strafentlassene halten ein breites Beratungs- und Hilfsangebot aus einer Hand vor. Sie wirken beratend und unterstützend bei der Arbeits- und Wohnungssuche, bei Überschuldung und Suchtproblemen sowie bei der Vermittlung in gemeinnützige Arbeit mit und können so besser als jede Einzelberatungsstelle darauf reagieren, dass Straftäter häufig Defizite in mehreren sozialen und wirtschaftlichen Bereichen aufweisen. Wenn ein Hilfesuchender beispielsweise arbeits- und wohnungslos ist und seine Beziehungsprobleme mit Alkohol zu bewältigen versucht, profitiert er von dem ganzheitlichen Ansatz der Zentralstellen naturgemäß viel stärker als von einer isolierten Familien-, Sucht- oder Schuldnerberatung.
Der Landesverband hat die Errichtung und Gestaltung der bayerischen Zentralstellen maßgeblich gefördert und unterstützt die insgesamt zehn zentralen Beratungsstellen in Bayern durch die Übernahme eines Teils der anfallenden Personal- und Sachkosten oder die regelmäßige Gewährung von Zuschüssen. Die Summe der Unterstützungsleistungen für das Jahr 2019 beläuft sich auf knapp eine dreiviertel Million Euro. 1970 war die Münchner Zentralstelle für Straffälligenhilfe als bundesweit erste zentrale Anlaufstelle für Strafentlassene gegründet worden. Zuletzt wurde im April 2019 in Kooperation mit dem Caritasverband für die Diözese Passau e. V. die Passauer zentrale Beratungsstelle für Strafentlassene aus der Taufe gehoben und das Ziel, ein flächendeckendes Angebot für ganz Bayern vorzuhalten, ein gutes Stück weiter vorangebracht.
Da der Landesverband sich schwerpunktmäßig über Geldbußen finanziert, bitten wir Sie, uns weiterhin mit Geldbußen zu unterstützen, um entlassene Strafgefangene bei einer künftigen, deliktfreien Lebensführung zu unterstützen und somit im wesentlichen Maße zur Prävention und damit auch zum Opferschutz beizutragen. Das Engagement des Landesverbands leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag.
Die Zentralstellen für Straffälligenhilfe sind Arbeits- und Bürogemeinschaften verschiedener Einrichtungen und Behörden. Aufgabe der Zentalstellen ist es, die vielfältigen Angebote für entlassene Gefangene besser zu koordinieren, sie an einem Ort zu konzentrieren und sie so für die Betroffenen leichter zugänglich zu machen. In den Zentralstellen leistet eine Mehrzahl von Einrichtungen gebündelt Hilfe und erspart dadurch den Strafentlassenen weite Wege.
Der Landesverband unterhält zusammen mit anderen Trägern zentrale Beratungsstellen in folgenden Städten:
Augsburg
Augsburger Beratungsstelle für Strafentlassene
Ansbach
Zentralsstelle für Strafentlasse
Aschaffenburg
Zentrale Beratungsstelle für Haftentlassene
Bamberg
Zentrale Beratungsstelle für Strafentlassene
München
Münchner Zentralstelle für Straffälligenhilfe (MZS)
Nürnberg
Zentralstelle für Strafentlassenenhilfe (ZfS)
Passau
Zentrale Beratungsstelle für Strafentlassene Passau (PBS)
Regensburg
Regensburger Beratungsstelle für Straffällige, Gefährdete und Angehörige (RBS)
Rosenheim
Rosenheimer Zentralstelle für Straffälligenhilfe (RZS)
Würzburg
Zentrale Beratungsstelle für Strafentlassene
Auf ehrenamtliche Arbeit kann das Gemeinwesen nicht verzichten. Wir schätzen die vielfältigen Aktivitäten, die engagierte Ehrenamtliche im Justizvollzug leisten und sind dankbar für die gute Zusammenarbeit.
Landesarbeitsgemeinschaft ehrenamtlicher Mitarbeiter im Strafvollzug (LAG)
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