Aufgabenbeschreibung der bayerischen Zentralstellen

Bayerische Zentralstellen (im Folgenden „Zentralstellen“ genannt):


• Augsburger Beratungsstelle für Strafentlassene
• Münchner Zentralstelle für Straffälligenhilfe
• Passauer zentrale Beratungsstelle für Strafentlassene
• Regensburger Beratungsstelle für Straffällige, Gefährdete und Angehörige
• Rosenheimer Zentralstelle für Straffälligenhilfe
• Zentrale Beratungsstelle für Haftentlassene Aschaffenburg
• Zentrale Beratungsstelle für Strafentlassene Bamberg
• Zentrale Beratungsstelle für Strafentlassene Würzburg
• Zentralstelle für Strafentlassene Ansbach
• Zentralstelle für Strafentlassenenhilfe Nürnberg


Die Zentralstellen wurden in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz, vertreten durch die jeweiligen Justizvollzugsanstalten, dem Bayerischen Landesverband für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe e. V. sowie verschiedenen freien sozialen Trägern in Bayern gegründet. Jeder zentralen Beratungsstelle liegt eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zugrunde.


Die Zentralstellen sind fester Bestandteil der Straffälligenhilfe in Bayern. Sie sind zuverlässiger Partner im Prozess des Übergangsmanagements. Die bayerischen Zentralstelle sind historisch unterschiedlich gewachsen und finanziert, wodurch sich ihre Angebote im Einzelnen unterscheiden. Diese verbindlich formulierte Aufgabenbeschreibung bildet die gemeinsame Grundlage für die Arbeit der Zentralstellen und ermöglicht einheitliche und transparente Verfahren.


Die Beratungsfachkräfte der Zentralstellen beraten und betreuen inhaftierte und
haftentlassene Menschen sowie deren Angehörige. Zielsetzung ist die Resozialisierung der Betroffenen sowie deren Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Die Zentralstellen tragen zur Haftvermeidung bei, wirken (erneuter) Straffälligkeit entgegen und tragen somit zur Prävention und zum Opferschutz bei.


Die Zentralstellen sind ein Angebot der Freien Straffälligenhilfe und richten ihre Arbeit nach folgenden Grundsätzen aus:


• Die Hilfe wird unabhängig von den Verfahrensabschnitten durchgängig angeboten
(Durchgängigkeit).


• Die Kontakte sind freiwillig. Die Betroffenen können selbst entscheiden ob und welches
Hilfeangebot sie wahrnehmen (Freiwilligkeit).


• Die Beratungsinhalte werden vertraulich behandelt (Vertraulichkeit).


• Das Vorgehen der Beratungsfachkräfte ist für die Klient*innen jederzeit transparent und
nachvollziehbar (Transparenz).


• Die Hilfe setzt so früh wie möglich ein und wird solange wie nötig angeboten
(Rechtzeitigkeit).


• Die gesamte Lebenssituation wird in den Hilfeprozess einbezogen (Ganzheitlichkeit).


Durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit wollen die Zentralstellen und ihre Träger zudem eine
Stigmatisierung der Betroffenen vermeiden und helfen Vorurteile abzubauen. Über die formulierten Standards hinaus halten die Zentralstellen regional individuelle Angebote
und Projekte vor: u.a. Beratung von straffälligen oder von Haft bedrohten Personen, Beschäftigungsprojekte, genderspezifische Angebote, Gewaltprävention, Schuldnerberatung, Suchtberatung, Vermittlung in gemeinnützige Arbeit sowie Geldverwaltung zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen, Wohnprojekte.


Aufgabenbeschreibung:

 

Die Zentralstellen besuchen jede für sie vorgesehene Justizvollzugsanstalt planbar und regelmäßig Die Zentralstellen bieten in den Justizvollzugsanstalten, für die sie zuständig sind, mindestens 1-mal im Quartal und zusätzlich bei Bedarf Beratung an. Justizvollzugsanstalten mit geringem Beratungsbedarf werden von den Zentralstellen auf Anfrage besucht. Die Zentralstellen bieten Einzelgespräche für Inhaftierte an. Darüber hinaus können Gruppenangebote vorgehalten werden. Ziel des Angebotes ist die Unterstützung während der Haft und bei der Entlassungsvorbereitung. Hierzu suchen die Zentralstellen die Zusammenarbeit mit den Bediensteten der Justizvollzugsanstalten sowie den intra- und extramuralen Fachdiensten.


Zur Gewährleistung der Beratung während der Haft sind die Zentralstellen auf die
Bereitstellung einer entsprechenden Arbeitsumgebung durch die Justizvollzugsanstalten
angewiesen. Die Zusammenarbeit basiert auf folgenden Dokumenten:


Empfehlungsvereinbarung zur Optimierung des Übergangsmanagements in den
bayerischen Justizvollzugsanstalten vom 04. Februar 2015.


Schreiben des bayerischen Staatsministeriums der Justiz (JMS) F3 – 4453 – VIIa –
11703/13 vom 18. Oktober 2013.


Die Zentralstellen sind Ansprechpartner nach der Haftentlassung. Die Zentralstellen bieten bedarfsorientiert regelmäßige (offene) Sprechstunden an. Sie bieten Einzelgespräche für haftentlassene Menschen an. Darüber hinaus können Gruppenangebote vorgehalten werden.


Ziel der Angebote ist die Unterstützung nach der Haftentlassung und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Hierzu suchen die Zentralstellen die Zusammenarbeit mit anderen sozialen Einrichtungen und Diensten, Behörden und Institutionen.


Die Zentralstellen unterstützen ihre Klienten*innen mit strukturierter einzelfallbezogener Hilfe. Die Unterstützung umfasst alle Hilfen, die geeignet sind, die individuellen Fähigkeiten der Klient*innen zu erweitern und zu stärken, sowie ihre Lebenssituation und ihre Lebensbedingungen nachhaltig zu verbessern. Die Zentralstellen leisten Hilfestellung
insbesondere beim Umgang mit Behörden, bei der Existenzsicherung, der Wohnraumsuche, der Integration in den Arbeitsmarkt sowie bei persönlichen und psychosozialen Angelegenheiten.


Das Selbsthilfepotential der Klienten*innen soll auf Dauer so gestärkt werden, dass sich die individuellen Faktoren, die Straffälligkeit begünstigen können, verändern.


Die Zentralstellen fungieren als Angelpunkt im Hilfesystem. Je nach individuellem  Hilfebedarf der Klient*innen stellen die Zentralstellen die notwendige Unterstützung entweder selbst zur Verfügung, binden weitere geeignete Einrichtungen, Beratungsstellen, Behörden und Akteure ein oder vermitteln an diese weiter. Die Zentralstellen sind dabei Ansprechpartner für alle am Hilfeprozess Beteiligten.


Da die Hilfe der Zentralstellen durchgängig von derselben Beratungsfachkraft bzw. dem selben Träger geleistet wird, stellen die Zentralstellen eine wichtige Konstante im gesamten Beratungsprozess dar. Sie sind lokal vernetzt und nehmen an den Runden Tischen der Justizvollzugsanstalten teil.


Die Zentralstellen bieten Hilfe und Unterstützung für Angehörige. Die Zentralstellen bieten den Angehörigen von inhaftierten und haftentlassenen Menschen Beratung und Begleitung an und vermitteln im Einzelfall an geeignete Beratungsstellen und Akteure.


Die Zentralstellen sind untereinander vernetzt. Die Zentralstellen sind fachlich und organisatorisch auf Landesebene vernetzt. Sie organisieren jährlich ein Treffen aller bayerischen Zentralstellen, tauschen sich fachlich aus und bearbeiten nach Bedarf gemeinsame Themen.


Stand: 17.05.2022

Druckversion | Sitemap
© Bayerischer Landesverband für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe e. V.